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Haben wir eine Webseite vergessen oder übersehen? Wird eine Webseite blockiert, obwohl sie für Kinder und Jugendliche interessant und unproblematisch ist? Oder ist eine Webseite nicht blockiert, obwohl es sicher eine gute Idee wäre?

Sagt uns Bescheid!

Es geht ganz einfach: Folgt diesem Link und tragt die Webseite in das Online-Formular ein. Dann werden sich Mitarbeiter des JusProg-Teams um die Webseite kümmern und sie umgehend freischalten oder zusätzlich blockieren.

 

Die richtige Altersstufe für Social Media?

Zugegeben: Facebook, Instagram, Twitter & Co. sind ein schwieriges Thema für Jugendschützer. Wenn man den Account richtig anlegt und vor allem auf strenge Privatsphäre-Einstelllungen achtet, dann können die sozialen Netzwerke auch für Leute unter 16 Jahren durchaus safe oder zumindest akzeptabel sein (keine Posts und Messages für die Welt, am besten nur von und für Freunde oder maximal Freunde von Freunden, das Profilbild nicht mit erkennbarem Gesicht).

Wir haben die großen Social Media-Angebote mit der Altersstufe "ab 16 Jahre" versehen, denn sie bergen bei zu lässigen Privatsphäre-Einstellungen viele Gefahren und auch manche gefährliche oder zumindest widerliche Inhalte (z.B. Nazi-Seiten, Hetze gegen Flüchtlinge, Verherrlichung von Pro Ana, also der lebensgefährlichen Bulimie/Magersucht). Zugleich haben soziale Netzwerke die Verlockung, selbst zum Täter zu werden, wenn du mal vor dem Posten nicht genug nachgedacht hast - zu schnell ist ein Mitschüler vor der ganzen Schule lächerlich gemacht (Mobbing, sogar ein Straftatbestand) oder ein Foto gepostet von jemandem, der das nicht wollte.

Aber wir sind nicht naiv und wissen, dass viele Zwölf- bis Vierzehnjährige schon ihre Profile bei Facebook & Co. haben (nach Facebooks eigenen Bestimmungen darf man das erst ab 13 Jahren) und die meisten von Euch gehen ja auch vernünftig mit den sozialen Netzwerken um.

Unsere Idee: Du sprichst mit deinen Eltern über dein Profil und Ihr macht gemeinsam die Privatsphäre-Einstellungen und legt fest, was okay ist und was nicht. Und dann können deine Eltern dir mit den "Elternlisten" im JusProg-Jugendschutzprogramm deine Lieblings-Community freischalten.

Tipp: Bei der Freischaltung von Facebook müssen mehrere Domains (inklusive der Subdomains, deshalb das Sternchen) freigeschaltet werden: *.facebook.de, *.facebook.com, *.facebook.net, *.fbcdn.net  Mehr Informationen finden du und deine Eltern hier.

Mehr Informationen zu Facebook und sinnvollen Einstellungen: klicksafe.de